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Verwaltung und Abrechnung von Schülern,
Schulen und Schulträgern gemäß den Bestimmungen
des §45a PBefG
- Berücksichtigung besonderer Richtlinien des
Nachweises für die Abrechnung und die Beförderungsstatistik
von Schülern
- Komfortable Erfassung und Pflege der Daten von
Schulträgern, Schulen und Schülern
- Abschlags- und Endabrechnungen
- Automatische Berechnung von Zu- oder Abgängen
über Monats- und Wochenkarten anhand einer hinterlegten
Matrix
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